Wie mir gerade zu Augen Ohren gekommen ist, ist seit heute jeder Webseitenbetreiber in Deutschland verpflichtet, eine Kopie seiner Website per FTP an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden.
Was soll das denn?! Soll ich jetzt nach jedem Posting automatisch ein PDF mit dem entsprechenden Auszug aus der Seite an die senden? Was, wenn ich mal Musik verblogge? Oder Videos streamen lasse?
Zunächst droht Webseitenbetreibern bei Nichtbeachtung keine Strafe, zumindest nicht, bis sich die Nationalbibliothek auf ein Verfahren geeinigt hat, wie das vonstatten gehen soll.
Ich denke, ich kann guten Gewissens sagen: Die spinnen, die Germanen!
Nähere Informationen hier und hier.
<via>
//UPDATE: Kleine Entwarnung, noch wird nichts gesammelt. Und ob so halbprivate Blogs wie dieses überhaupt erfasst werden, ist fraglich.
6 Kommentare
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0xC0FF33 sagt:
24. Oktober 2008 von 13:59 (UTC 1 )
Hm… Etwas fadenscheinige Story. Ist heute der 1. April? Nein? Verdammt!
Auf jeden Fall würde das alles doch bedeuten, dass ich mich als Webseitenbetreiber strafbar machen muss, um ein Gesetz zu erfüllen. Es heißt ja, dass der Betreiber selbst für den Download zuständig ist. Viele Blogger betten, wie oben auch schon erwähnt, Videos, Bilder, etc. anderer in ihre Seite ein. Das Einbetten an sich ist ja eine art Verlinkung und dies wiederum ja Sinn des Hypertext. Wenn ich nun aber diese Inhalte erst downloaden muss, verstoße ich doch gegen das Urheberrecht. Vor allem, wenn es Musikvideos bei youtube sind oder Songs von blip.fm, die ich dann an andere weiter gebe.
Ich bin wirklich mehr als gespannt wie sie für diesen blödsinnigen Mist eine Lösung finden wollen. Aber immerhin scheint nun sicher, dass 2008 das Jahr der unfassbarsten Gesetze war. Rauchverbot, BKA Gesetz, Vorratsdatenspeicherung und jetzt noch das…
Sven sagt:
24. Oktober 2008 von 16:24 (UTC 1 )
Siehe §9!
Immer locker bleiben!
Jo sagt:
24. Oktober 2008 von 16:55 (UTC 1 )
@Sven Grundsätzlich sehe ich das auch noch nicht, dass wir privaten Blogger uns großartig Sorgen machen müssten. Interessant wird es aber auf alle Fälle für Leute wie Johnny Häusler aka spreeblick oder das Bestatterweblog, oder?
Sven sagt:
24. Oktober 2008 von 17:24 (UTC 1 )
Ganz ehrlich??? Juckt mich garnicht, da es mich nicht betrifft!
Da sollen sich die Sorgen drumm machen, die nur des Geldes wegen Bloggen!
Für mich ist mein Blog der Ort, wo ich Alltägliches verarbeiten kann, also 100% privat, und genau solche Websites sind ja ausgenommen.
Jo sagt:
24. Oktober 2008 von 17:37 (UTC 1 )
Stimmt schon. Aber Sachen wie spreeblick und Bestatterweblog sind mittlerweile Gegenstand des öffentlichen Interesses und alles andere als privat, zumindest, was spreeblick betrifft. Die sollten sich schon Sorgen machen… *g*
Jörn sagt:
25. Oktober 2008 von 14:56 (UTC 1 )
Zumal ja auch noch nicht abschließend geklärt ist, ob ein Blog auch dann noch privat ist, wenn darauf Werbung eingebunden ist. Vielleicht sollte man erst mal diesen Punkt klären, damit wenigstens bei der Impressumspflicht Klarheit herrscht. Als zweiten Schritt könnte man dann alle Blogs, die nicht von der Impressumspflicht betroffen sind, von der Abgabepflicht bei der DNB befreien und hätte eine klare Kante. (Huch ich bin ja richtig konstruktiv heute…)
Ja, spinnen die denn?! (2) | Jos Welt sagt:
28. Oktober 2008 von 11:55 (UTC 1 )
[...] hier bereits bemerkt und diskutiert, will die Deutsche Nationalbibliothek zukünftig alle puplizistischen Werke im Netz kopieren. Seit [...]